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Neues Heizgesetz: Austauschpflicht VitoCell-uniferral NA-18

Liebe Community,

 

ich habe mich schon eifrig durch die Community hier gelesen - echt stark, darum schon mal "Danke" vorab.

 

Was mich interessiert: Wir haben einen VitoCell-uniferral NA-18 verbaut, der seit 1990 läuft.

Aus alten Beiträgen habe ich gelesen, dass dieses Modell unter die Niedrigtemperaturkessel fällt. Die Beiträge waren allerdings schon aus 2020 und beziehen sich daher nicht auf die aktuelle Gesetzeslage. Dort wurde beschrieben, dass der Kessel, wenn mit Temperatur-Außenfühler verbaut, zum damaligen Zeitpunkt nicht unter die Austauschpflicht fällt.

 

Kann mir jemand sicher sagen, ob das bei dem neuen, doch sehr strengen Gebäudeenergiegesetz 2024 auch noch gilt, dass keine Austauschpflicht besteht?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

RenoVator

3 ANTWORTEN 3

Hier ein Auszug aus dem Gesetz: Zitat:Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen

 

.Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.(Zitatende)

Vielen Dank, Franky. Das heißt in dem Fall zunächst kein Handlungsbedarf. 

Wie sähe es im Fall von einem neuen Besitzer aus? Wir spielen aktuell mit dem Gedanken das Haus der Tochter und Schwiegersohn zu übergeben. 
Müsste in diesem Fall getauscht werden, da neue Eigentümer und Heizung älter als 30 Jahre? 

Danke!

Ich glaube, der neue Besitzer hat dann zwei Jahre Zeit, eine neue Heizung einzubauen.

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