Hallo! Ich habe 2024 ein Haus erworben mit einer Ölheizung Vitola-Biferral BE 13-15, Herstellungsjahr 1986, Installation 1987. Die Steuerungseinheit ist eine Trimatik 7410-160-H. Ein Aussentemperaturfühler ist vorhanden. Fällt die Anlage unter Paragraf 72 Abs. 3 GEG (kein Betriebsverbot nach 30 Jahren)? Vielen Dank!
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